Welterbe und Weltgedächtnis der Unesco
In fast jedem Reiseführer werden Sehenswürdigkeiten als Unesco-Welterbe
angepriesen.
Was bedeutet das überhaupt? Hier haben wir kurz zusammen getragen, was
sich hinter diesem Titel verbirgt:
Weltkultur- und Weltnaturerbe
Im Jahre 1972 wurde innerhalb der UNESCO ein Programm zur Erhaltung herausragender
Natur- und Kulturstätten verabschiedet. Seitdem findet einmal im Jahr eine
Tagung eines „zwischenstaatlichen Komitees“ statt, die über die
Aufnahme auf die Liste des Weltkultur- bzw. Weltnaturerbes entscheidet. Jedes
Land der Erde kann seine nationalen Schätze vorschlagen.
Die Ernennung zum Welterbe hat keine finanziellen Konsequenzen wie z.B. in Form
von Fördergeldern. Im Gegenteil, mit der Ernennung wird der jeweilige Staat
verpflichtet, sich intensiv und aus eigenen Mitteln für die Erhaltung der
entsprechenden Stätte einzusetzen.
Mit der Anerkennung zum Kulturobjekt von Weltrang erhöht sich die touristische
Magnet-Wirkung einer Sehenswürdigkeit allerdings erheblich.
Kein Wunder, denn die Aufnahme-Kriterien der UNESCO stellen hohe Anforderungen.
Von einem Welterbe-Objekt werden Einzigartigkeit, Unversehrtheit bzw. eine herausragende
Bedeutung für die Evolution oder Menschheitsgeschichte erwartet.
Derzeit (Oktober 2005) gehören 812 Kultur- und Naturstätten zum Unesco-Welterbe.
Davon befinden sich 31 in Deutschland.)
Eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung einer Welterbestätte wird
mit juristischer Priorität behandelt. So werden in Köln z.Z. Baupläne
für Hochhäuser verhindert, weil sie die Sicht auf den Kölner Dom
einschränken würden. Die UNESCO fordert von der Stadt eine entsprechende
Überarbeitung der Baukonzeption.
Dauerhaft gefährdete Welterbe-Stätten führt die Unesco in einer
„Roten Liste“, zu der momentan 33 Objekte zählen. Für ihren
Schutz können auch Mittel aus dem Unesco-Welterbe-Fonds eingesetzt werden.
Das MOW-Register
Neben dem Welterbeprogramm hat die Unesco 1992 ein Programm zum Erhalt des dokumentarischen
Erbes der Menschheit ins Leben gerufen - das "Memory of the World“.
Hierzu zählen wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate,
sowie Bild-, Ton- und Filmdokumente, die in das Register des Gedächtnisses
der Menschheit aufgenommen werden.
Von den 120 Dokumenten des MOW-Registers stammen acht Beiträge aus Deutschland.
Darunter der handschriftliche Nachlaß von Johann Wolfgang von Goethe.